Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Presse-Druck- und Verlags-GmbH für Bestellungen über die Webseite https://wir-drucken-deine-zeitung.de
Stand: 28.02.2018


§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie im Online-Shop der Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Curt-Frenzel-Str. 2, 86167 Augsburg (im Folgenden Presse-Druck), unter https://wir-drucken-deine-zeitung.de tätigen.

(2)

Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer anzusehen sind, d.h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (im Folgenden: Kunde).

(3)

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB eines Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich vereinbart.

(4)

Vertragssprache ist deutsch.

(5)

Der Kunde kann die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website https://wir-drucken-deine-zeitung.de/agb abrufen und ausdrucken.

§ 2 Registrierung eines Benutzerkontos

(1)

Um Waren über den Online-Shop bestellen zu können, muss sich der Kunde als Nutzer registrieren und durch Presse-Druck ein Benutzerkonto anlegen lassen.

(2)

Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

(3)

Bei der Registrierung gibt der Kunde seinen Vor- und Zunamen, Firma, Adresse des Unternehmens sowie seine E-Mail-Adresse an und wählt ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dies unberechtigten Dritten keinesfalls mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Benutzerkonto unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung per E-Mail, dass seine Registrierung eingegangen ist.

(4)

Das Benutzerkonto des Kunden wird nach Prüfung der Plausibilität seiner Angaben zur Unternehmereigenschaft durch Presse-Druck eingerichtet, ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklungen. Nach erfolgreicher Freischaltung erhält der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail, dass sein Konto freigeschaltet wurde. Presse-Druck ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als Benutzer berechtigt, die Registrierung bzw. das Einrichten eines Benutzerkontos ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Presse-Druck ist ferner berechtigt, das Benutzerkonto ohne Angabe von Gründen zu schließen und die darin gespeicherten Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu löschen.

§ 3 Vertragsschluss und Bestellvorgang

(1)

Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.

(2)

Das zu druckende Druckmotiv lädt der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses in sein Benutzerkonto hoch (Upload). Voraussetzung für einen erfolgreichen Upload ist, dass die Druckdaten die im Rahmen des Bestellprozesses genannten technischen Voraussetzungen (z.B. Dateiformat) erfüllt. Der Kunde kann dann durch Anklicken des Buttons „Zur Produktion freigeben“ die Druckdaten freigeben und das Druckmotiv in den Warenkorb legen. Dies stellt noch kein verbindliches Kaufangebot dar.

(3)

Ein verbindliches Kaufangebot gibt der Kunde erst mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ ab (§ 145 BGB). Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der Presse-Druck den Eingang der Bestellung bestätigt (Eingangsbestätigung der Bestellung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn Pressedruck ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt (Auftragsbestätigung).

§ 4 Preise

Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Netto-Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1)

Die Zahlung erfolgt wahlweise:

  • Rechnung oder
  • Vorkasse.

(2)

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt Presse-Druck dem Kunden die Bankverbindung in der Eingangsbestätigung sowie in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das Konto von Presse-Druck zu überweisen.

(3)

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(4)

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, ist Presse-Druck berechtigt, bei zukünftigen Bestellungen des Kunden nur noch die Zahlungsart Vorkasse zuzulassen.

§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1)

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Presse-Druck nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

(2)

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Inhalt der Leistungen von Presse-Druck

(1)

Der konkrete Inhalt der von Presse-Druck geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder der von Presse-Druck angenommenen Bestellung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen einschließlich dieser AGB.

(2)

Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt, Schneid- und Falztoleranzen und/oder Farbverschiebungen zwischen den Druckerzeugnissen und den Druckdaten stellen nach Maßgabe des § 11 grundsätzlich keine Mängel dar. Optische Beeinträchtigungen sind verfahrenstechnisch bedingt im Zeitungsdruck (Coldset) möglich und berechtigen nicht zur Reklamation. Dies kann z.B. durch Abdrücke (Ablegen von Farbe) über Maschinenelemente oder Transportklammern oder das maschinelle Speichern der Druckprodukte zur Weiterverarbeitung verursacht werden. Ein Ablegen von Farbe von einer auf die nächste Seite des Druckprodukts oder von einem zum anderen Druckprodukt ist möglich und wird dadurch begünstigt, dass verfahrenstechnisch bedingt die Farbe nie vollständig trocknet. Die erste und letzte Seite des Druckprodukts ist davon ebenfalls betroffen, wenn die Druckdaten (Druckbild) des Auftraggebers über den Bund angelegt wurden.

(3)

Folgende weitere handelsübliche Toleranzen in Druck, Schrift und Format gegenüber der Vorlage sind erlaubt, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen:

  • geringfügige Schneid- und Falztoleranzen (d.h. Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat) von bis zu 5 mm vom Endformat;
  • Klammern: Klammern sind in Längsrichtung versetzt (nicht mittig) in der Regel zweifach ausgeführt. Die Klammern können als unterschiedliche Klammerarten (flach und/oder ringförmig gebogen im Verschluss) aufgeführt sein. Die Abstände der Klammern zueinander schwanken je Druckprodukt und differieren auch von Druckprodukt zu Druckprodukt. Die Klammern können bei einem Auftrag fast direkt aneinanderstoßen und bei einem anderen Auftrag weit auseinander liegen. Eine Klammer im Druckprodukt anstelle von zweifacher Ausführung ist möglich;
  • Punkturen: Punkturen sind die kleinen Löcher am Fuße der Druckprodukte oder seitlich am Rand. Punkturen entstehen durch Punkturnadeln (Stahlstifte), die das abgeschnittene (vereinzelte) Exemplar durch das Falzaggregat in der Druckmaschine transportieren. Punkturen gehören zur Produktion einer Zeitung (am Fuß) oder einem zeitungsähnlichen Produkt (Rand links/rechts; ggf. auch auf Seiten 1 am rechten Seitenrand zu sehen);
  • Abschnitt/Format: Abschnitt/Format wird direkt über der Rotationsdruckmaschine gebildet und ist deshalb kein gerader, glatter Schnitt sondern fransig/zackig. Im Druckprodukt, aber auch je Druckprodukt können die Abschnitte/Formate produktionstechnisch bedingt variieren (länger/kürzer);
  • Vor- und Nachfalz: Auch Greiferrand genannt. Die Druckprodukte werden asymmetrisch gefalzt, sodass der vordere bzw. hintere Teil ca. 10 mm gegenüber dem hinteren, bzw. vorderen vorsteht. Aus produktionstechnischen Gründen ist es ggf. nötig, dass die Produkte bzw. Seiten nicht bündig produziert werden können, sondern mit Vor- oder Nachfalz versehen werden;
  • Quetschfalten: Beim Falzvorgang (Rotationsfalz) oder beim maschinellen Speichern der Produkte für die Weiterverarbeitung sind beim Tabloid im Kopf-/Fußbereich (oben/unten) und beim Broadsheet im Querfalz die Bildung von Papierfalten (Quetschfalten) nach dem Druckprozess möglich;
  • Weißbereich der Seiten: Hier werden Mess-/Steuer-/Kontrollelemente für die Maschine standardmäßig mitgedruckt und bleiben im Produkt sichtbar. Verunreinigungen von Plattenkanten, Schattierungen u.ä. sind ebenfalls möglich und bleiben sichtbar.

(4)

Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten zwischen zwei oder mehreren Aufträgen oder auch zwischen einzelnen Bögen/Seiten innerhalb eines Auftrages. Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Presse-Druck gedruckt wurde.

(5)

Presse-Druck ist nicht für die Sicherung der hochgeladenen Druckvorlagen (z.B. Dateien mit Bildern, Grafiken, Logos) verantwortlich. Es obliegt allein dem Kunden, seine Druckvorlagen auf eigenen Datenträgern zu speichern.

§ 8 Druckvorlagen, Rechte Dritter, Freistellung

(1)

Wenn der Kunde Presse-Druck zur Fertigung der von ihm beauftragten Produkte per Upload Druckvorlagen (z. B. Dateien mit Bildern, Grafiken, Logos) überlässt, prüft Presse-Druck die Beschaffenheit der übermittelten Dateien nicht, es sei denn dies wurde separat beauftragt. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Formate. Bei Datenübertragungen ist der Kunde verpflichtet, vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Sicherung der Daten des Kunden für den Fall des Datenverlusts obliegt allein dem Kunden. Presse-Druck ist im Rahmen der Vertragsausführung berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie anzufertigen.

(2)

Presse-Druck führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die Presse-Druck dem Kunden mitteilt (siehe Datenanforderungen), z.B. in den entsprechenden Produktinformationen oder im Hilfebereich, insbesondere auch unter der Schaltfläche "Datenblatt". Soweit nicht ausdrücklich eine individuelle Datenprüfung und Optimierung (Profi Datencheck) vereinbart wird, werden die Druckdaten des Kunden mit den durch Presse-Druck vorgegebenen Datenanforderungen im Rahmen eines automatischen Datenchecks abgeglichen und bei Abweichungen in dem zum Druck erforderlichen Umfang konvertiert (Basis Datencheck). Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

(3)

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da Presse-Druck zu einer Archivierung der Druckdaten nach Fertigstellung nicht verpflichtet ist.

(4)

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Presse-Druck sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind und den vorstehenden Anforderungen entsprechen.

(5)

Bei der Überlassung von Druckvorlagen (z. B. Dateien mit Bildern, Grafiken, Logos) prüft Presse-Druck ebenfalls nicht, ob die Ausführung Ihres Auftrages bzw. die so hergestellten Produkte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen das Wettbewerbsrecht.

(6)

Bei der Überlassung von Druckvorlagen (z. B. Dateien mit Bildern, Grafiken, Logos) prüft Presse-Druck ebenfalls nicht, ob die Ausführung Ihres Auftrages bzw. die so hergestellten Produkte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen das Wettbewerbsrecht.

(7)

Nehmen Dritte Presse-Druck wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen aufgrund der mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckvorlagen gefertigten Produkte in Anspruch, stellt der Kunde Presse-Druck von sämtlichen der sich daraus ergebenen Ansprüche Dritter frei und ersetzt alle etwaigen Kosten (einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung), die Presse-Druck infolge der Inanspruchnahme entstehen.

§ 9 Lieferung

(1)

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

(2)

Presse-Druck ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu Lasten von Presse-Druck. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über.

(3)

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung mit der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Dies gilt auch dann, wenn Presse-Druck sich zur Übernahme der Versendungskosten bereit erklärt hat, wenn die Beförderung ausnahmsweise durch eigene Mitarbeiter von Presse-Druck geschieht oder wenn noch weitere Teillieferungen oder sonstige Leistungen von Presse-Druck ausstehen. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrübergang.

(4)

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht von Presse-Druck zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik und sonstige Betriebsstörungen aufgrund eines Arbeitskampfes sowie Verkehrsstörungen – gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen Presse-Druck, wenn sie die Fertigstellung vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann vom Vertrag in diesen Fällen frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung zurücktreten, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist.

(5)

Presse-Druck wird von seiner Leistungspflicht frei, soweit Presse-Druck im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinen Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurde, es sei denn, Presse-Druck hat die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

(6)

Sofern die Zahlungsart Vorkasse vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1)

Presse-Druck behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig

(2)

Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für Presse-Druck. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und Presse-Druck auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.

(3)

Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an Presse-Druck ab. Presse-Druck nimmt die Abtretung an, der Kunde ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich Presse-Druck das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(4)

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt Presse-Druck Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(5)

Presse-Druck verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Presse-Druck.

(6)

Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Presse-Druck hinweisen und Presse-Druck hierüber informieren.

(7)

Tritt Presse-Druck bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Presse-Druck berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§§ 11 Gewährleistung

(1)

Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als ein Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.

(2)

Presse-Druck übernimmt keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit der Werkstoff- und Druckfarben sowie deren Abriebfestigkeit. Die Druckprodukte (Papier und Druck) sind gegen Lichtbeständigkeit nicht gesichert.

(3)

Das Mängelhaftungsrecht von Presse-Druck richtet sich nach §§ 651, 433 ff. BGB mit folgenden Modifikationen:

  • Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die Angaben von Presse-Druck und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers;
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Presse-Druck offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen;
  • Bei Mängeln leistet Presse-Druck nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss Presse-Druck nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht;
  • Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten;
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist;
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu zehn Prozent der Bestellmenge. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %;
  • Auf Verlangen von Presse-Druck ist die beanstandete Ware frachtfrei an Presse-Druck zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Presse-Druck die Kosten des günstigsten üblichen Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(4)

Entsprechend § 7 Absätze (2) bis (4) stellen branchenübliche Abweichungen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.

§ 12 Haftung

(1)

Unbeschränkte Haftung: Presse-Druck haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Presse-Druck nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2)

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Presse-Druck nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Presse-Druck.

(3)

Soweit Presse-Druck nicht selbst zur Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung verpflichtet ist, ist die Haftung für Datenverlust durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt; dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 13 Verjährung

(1)

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen gelten die folgenden Verjährungsfristen:

  • Für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des lit. b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt werden;
  • bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
  • bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;
  • bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

§ 14 Archivierung, Urheberrecht, Handelsbrauch

(1)

Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Presse-Druck nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

(2)

Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.

(3)

Der Kunde hat Presse-Druck den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Presse-Druck von allen Nachteilen frei, welche Presse-Druck aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

(4)

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1)

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2)

Auf Verträge zwischen Presse-Druck und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

(3)

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Presse-Druck und dem Kunden ist Augsburg.