BVDM Regeln für optimale Zeitungsbeilagen
Bvdm-Regeln für optimale Zeitungsbeilagen
Herr Andreas Ullmann, Herr Robert Scheuffelhut und Herr Franz Vogl von Presse-Druck- und Verlags-GmbH Augsburg haben zusammen mit der Interessengruppe Zeitungsdruck des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (bvdm) die Richtlinie erarbeitet und mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV) sowie dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e. V. (BVDA) abgestimmt.
Wie Beilagen beschaffen sein müssen, damit sie jede Zeitungsdruckerei problemlos verarbeiten kann, regelt eine neue Richtlinie des bvdm.
Berlin - Um
eine störungsfreie Zeitungsproduktion zu gewährleisten, reicht es nicht aus,
lediglich die Druck- und Verarbeitungsprozesse für die Zeitung selbst zu
optimieren. Oft enthalten Zeitungen Beilagen, die nicht auf der
Zeitungsrotation gedruckt, sondern aus anderen Druckereien angeliefert werden.
Ob sich die Beilagen im hochautomatisierten Fertigungsprozess der
Zeitungsdruckereien problemlos in das Trägerprodukt einstecken lassen, hängt
wesentlich davon ab, wie die Beilagen beschaffen sind und ob sie in geeigneter
Weise verpackt, gekennzeichnet und angeliefert werden. So gefährden
beispielsweise zu leichte Beilagen, verschränkte Stapel oder unklare Angaben
auf dem Lieferschein die zeitkritische Verarbeitung, verursachen Mehraufwand
und/oder Qualitätsprobleme.
Die bvdm-Richtlinie benennt die Voraussetzungen für eine reibungslose
Verarbeitung der Beilagen. Sie dient somit als Verständigungsmittel zwischen
den an der Beilagenwerbung beteiligten Unternehmen – den
Zeitungs-/Anzeigenblatt-Druckereien und -Verlagen, den Beilagenkunden und
Agenturen sowie den Druckereien, welche die Beilagen produzieren und liefern.
Ein neu aufgenommener Anhang „Tip-on-Karten“ ergänzt das Dokument um Hinweise
zu Postkarten, die auf Titel oder Rückseite der Zeitung geklebt werden sollen.